Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER NECDIS GMBH VOM 01.01.2019

  • 1. Allgemeines
  1. 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen einem Besteller von Waren in der Web-Präsenz der NECDIS GmbH unter www.necdis.de und der NECDIS GmbH, Industriestr. 8 in 63801 Kleinostheim, Deutschland (dem »Verkäufer«).
  1. 2. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Besteller gelten ausschließlich die folgenden Vertragsbedingungen. Davon abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt der Verkäufer nicht an, es sei denn, dass er ihrer Geltung zugestimmt hat.
  • 2. Vertragsabschluss und Annahmevorbehalt
  1. 1. Der Vertrag unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen dem Besteller und dem Verkäufer kommt dadurch zustande, dass der Besteller die von ihm in der Web-Präsenz des Verkäufers eingegebene Bestellung durch Mausklick als bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages an den Verkäufer schickt. Der Verkäufer nimmt dieses Angebot durch Lieferung der Ware innerhalb angemessener Zeit an.
  1. 2. Sowohl über die Web-Präsenz unter www.nec-store.de als auch über die NECDIS GmbH getätigte Bestellungen werden ausschließlich unter Kaufleuten geschlossen. Eine Auftragsannahme seitens des Verkäufers durch Privatpersonen und Verbraucher ist ausgeschlossen.
  1. 3. Aufgrund des Vertragsabschlusses zwischen Kaufleuten finden jegliche Widerrufs- und Rücktrittsrechte keine Anwendung. Unberührt davon bleiben Rücktrittsrechte des Käufers wegen Nichterfüllung der Pflichten seitens des Verkäufers.
  1. 4. Der Verkäufer behält sich die Annahme des Angebots insbesondere für den Fall vor, dass in der Web-Präsenz Schreib-, Druck- oder Rechenfehler enthalten sind, die Grundlage des Angebots des Bestellers geworden sind.
  • 3. Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt, Berechtigung zur Abtretung
  1. 1. Die in der Web-Präsenz des Verkäufers angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
  1. 2. Der Kaufpreis sowie die ausgewiesenen Versandkosten sind sofort netto und ohne Abzug von Skonto mit der Bestellung fällig. Für den Zahlungszeitpunkt maßgeblich ist der Eingang der Gutschrift auf dem, in der Rechnung angegebenen Bankkonto. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung einer Forderung ganz oder teilweise in vertretbarer Weise Verzug (§ 286 Abs. 4 BGB), so werden sämtliche bestehenden Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sofort zur Zahlung fällig.
  1. 3. Der Besteller hat die Wahl zwischen den im Rahmen des Bestellvorgangs angebotenen Zahlungsarten.
  1. 4. Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Bis zur Zahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, einschließlich etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehrwechsel, behält sich der Verkäufer das Eigentum an seinen gelieferten Waren vor, die nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden dürfen.
  1. 5. Durch Verarbeitung der Waren erwirbt der Käufer (Besteller) kein Eigentum an den ganzen oder teilweise hergestellten Sachen. Die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich für den Verkäufer. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche Umstände erlöschen, so sind sich Verkäufer und Käufer (Besteller) schon jetzt darüber einig, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf den Verkäufer übergeht, der die Übereignung annimmt. Der Käufer (Besteller) bleibt deren unentgeltlicher Verwahrer. Bei der Verarbeitung mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der vom Verkäufer gelieferten Ware zum rechnungswert der übrigen Ware.
  1. 6. Der Käufer (Besteller) tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab; und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Enthält das Verarbeitungsprodukt neben der Vorbehaltsware des Verkäufers nur solche Gegenstände, die entweder dem Käufer (Besteller) gehörten oder aber nur unter dem sog. einfachen Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, so tritt der Käufer (Besteller) die gesamte Kaufpreisforderung an den Verkäufer ab. Im anderen Falle, d.h. beim Zusammentreffen der Vorauszessionen an mehrere Lieferanten steht dem Verkäufer ein Bruchteil der Forderung zu, entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände.
  1. 7. Der Besteller kann, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, bis zum Widerruf, die Außenstände für sich einziehen. Mit einer Zahlungseinstellung, Beantragung des Insolvenzverfahrens, einem Scheck- oder Wechselprotest oder einer erfolgten Pfändung, erlischt das Recht zum Weiterverkauf oder zur Verarbeitung der Waren und zum Einzug der Außenstände. Danach eingehende abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln.
  1. 8. Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers, die ihm nach den vertraglichen Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach seiner Wahl freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
  1. 9. Die Aufrechnung durch den Besteller ist nur zulässig, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  1. 10. Der Verkäufer ist uneingeschränkt berechtigt Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.
  • 4. Gewährleistung und Haftung
  1. 1. Liegt bei Gefahrübergang ein Mangel des Liefergegenstandes vor, kann der Besteller Nacherfüllung entweder durch Mängelbeseitigung oder durch Ersatzlieferung verlangen. Ist die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung unverhältnismäßig, so kann der Verkäufer die jeweils andere Art der Nacherfüllung wählen. Ist auch diese unverhältnismäßig oder ist der Verkäufer nicht zur Nacherfüllung in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus oder schlägt die Nacherfüllung in sonstiger Weise fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
  1. 2. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit dem Verkäufer keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  1. 3. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  1. 4. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  1. 5. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
  1. 6. Wir sind nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  • 5. Datenschutz
  1. 1. Der Besteller ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen, die Anmeldung zu dem E-MailBenachrichtigungsdienst, erforderlichen personenbezogenen Daten durch die NECDIS GmbH ausführlich ÜBER DIESEN LINK ZUM DATENSCHUTZ mit dem Inhalt des Datenschutzes informiert. Der Besteller stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Er kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft die Einwilligung widerrufen.
  • 6. Schlussbestimmungen
  1. 1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Regelungen der UNKonvention zur Abtretung von Forderungen im internationalen Handelsverkehr gelten bereits jetzt aufschiebend bedingt auf den Moment deren Inkrafttretens als vereinbart.
  1. 2. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers (Kleinostheim). Gerichtsstand ist für den Verkäufer wahlweise der Sitz des Verkäufers oder der Sitz des Bestellers.
  1. 3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Eine entsprechend unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem gewünschten Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung im Rahmen dieses Vertrages möglichst nahekommt.

Im Übrigen bleiben die Bestimmungen des HGH & BGB unberührt.